Körperformung

Glossar

Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Facharzt oder Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein geschützter Titel, der eine sechsjährige Weiterbildung voraussetzt, davon zwei Jahre Basischirurgie und vier Jahre im Fachgebiet an einer anerkannten Weiterbildungsstätte. Der Titel wird von der zuständigen Landesärztekammer nach bestandener Prüfung verliehen.

Begriff
Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Stand
11. September 2026

Was dahinter steckt

Der Titel entwickelte sich schrittweise: 1992 als Facharzt für Plastische Chirurgie eingeführt, 2004 in Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie umbenannt, 2018 in der Musterweiterbildungsordnung zu Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie erweitert. Je nach Landesärztekammer kann die genaue Bezeichnung leicht abweichen.

Weil kaum eine einzelne Abteilung die gesamte Bandbreite des Fachgebiets abdeckt, wechseln angehende Fachärztinnen und Fachärzte während der Weiterbildung häufig die Klinik, um die geforderten Eingriffszahlen zu erreichen. Ein geführtes Logbuch dokumentiert am Ende die absolvierten Leistungen gegenüber der Ärztekammer.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Weiterbildung Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC),
  2. Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Bayerische Landesärztekammer,

Einsatz von Sprachmodellen

Textentwurf und Gliederung der Ratgeber und Seitentexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Die Zahlen im Werkzeug stammen aus den Quellen, die es nennt, nicht von einer KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 11. September 2026.