Glossar
Heilmittelverordnung für Lymphdrainage
Eine Heilmittelverordnung ist die ärztliche Verschreibung einer Therapie wie der manuellen Lymphdrainage zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung, rechtlich gestützt auf § 32 Sozialgesetzbuch V. Welche Diagnosen welchen Umfang an Behandlungen rechtfertigen, legt die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses im Heilmittelkatalog fest. Ohne gültige Verordnung trägt die versicherte Person die Kosten selbst.
- Begriff
- Heilmittelverordnung für Lymphdrainage
- Stand
- 11. September 2026
Was dahinter steckt
Bei der manuellen Lymphdrainage ohne feste Zeitvorgabe entscheidet die Therapeutin oder der Therapeut je nach Befund über die Behandlungsdauer von 30, 45 oder 60 Minuten. Die genaue Diagnose auf der Verordnung bestimmt, wie viele Einheiten je Verordnungszeitraum verordnet werden können.
Ein Lipödem mit entsprechender Diagnoseverschlüsselung berechtigt zu regelmäßigen Verordnungen manueller Lymphdrainage, häufig in Kombination mit Kompressionstherapie. Details zum Umfang im Einzelfall bespricht die verordnende Praxis, weil sie vom Heilmittelkatalog und vom individuellen Befund abhängen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 32 SGB V Heilmittel, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
- Heilmittel, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
Einsatz von Sprachmodellen
Textentwurf und Gliederung der Ratgeber und Seitentexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Die Zahlen im Werkzeug stammen aus den Quellen, die es nennt, nicht von einer KI.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 11. September 2026.