Körperformung

Glossar

Terminservicestelle (116117)

Die Terminservicestelle ist eine Vermittlungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigungen, die gesetzlich Versicherten unter der Nummer 116117 oder online Arzttermine vermittelt. Nach § 75 Absatz 1a SGB V muss sie innerhalb einer Woche einen Termin anbieten, auf den Sie höchstens vier Wochen warten.

Begriff
Terminservicestelle (116117)
Stand
21. September 2026

Was dahinter steckt

Für einen Facharzttermin braucht die Terminservicestelle eine Überweisung, ausgenommen sind Augen- und Frauenärzte. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (Stand 1. Juli 2026) vermittelt sie Facharzttermine nur, wenn die überweisende Ärztin einen Dringlichkeitscode aufgedruckt hat. Diesen Code vergibt die Ärztin, wenn sie eine medizinische Dringlichkeit mit Behandlungsbedarf innerhalb von vier Wochen feststellt.

Findet die Terminservicestelle in der Frist keinen Praxistermin, muss sie einen ambulanten Termin in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten. Eine bestimmte Wunschärztin vermittelt sie nicht, und für verschiebbare Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen gilt die Vier-Wochen-Frist nicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 75 SGB V, Inhalt und Umfang der Sicherstellung, Absatz 1a: Terminservicestellen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Terminservicestelle für Patienten (Stand 1. Juli 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg,

Einsatz von Sprachmodellen

Textentwurf und Gliederung der Ratgeber und Seitentexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Die Zahlen im Werkzeug stammen aus den Quellen, die es nennt, nicht von einer KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 21. September 2026.