Körperformung

Glossar

Kassenleistung: Liposuktion bei Lipödem

Seit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Juli 2025 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Liposuktion bei Lipödem unter bestimmten Voraussetzungen, umgesetzt im einheitlichen Bewertungsmaßstab zum 1. Juli 2026. Vorher war die Kostenübernahme nur im Rahmen von Modellvorhaben und nur bis Stadium III möglich.

Begriff
Kassenleistung: Liposuktion bei Lipödem
Stand
11. September 2026

Was dahinter steckt

Voraussetzung sind unter anderem sechs Monate ärztlich verordnete konservative Therapie ohne ausreichende Besserung, ein BMI bis höchstens 35 Kilogramm pro Quadratmeter, eine altersabhängige Waist-to-Height-Ratio und keine Gewichtszunahme in den sechs Monaten vor der Indikationsstellung. Diagnose und Operation sollen laut Fachgesellschaft von getrennten Praxen erfolgen.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt die Liposuktion eine individuelle Gesundheitsleistung, die privat nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet wird. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft die diagnosestellende Praxis, nicht diese Website.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss: Operative Behandlung des Lipödems, Beschluss vom 17.07.2025, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  2. Liposuktion bei Lipödem auch im Stadium I und II ab Juli EBM-Leistung, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),

Einsatz von Sprachmodellen

Textentwurf und Gliederung der Ratgeber und Seitentexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Die Zahlen im Werkzeug stammen aus den Quellen, die es nennt, nicht von einer KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 11. September 2026.