Glossar
Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung, die Patientinnen und Patienten selbst bezahlen. Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erbracht und nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet, nicht über die Versichertenkarte. Ohne eine solche Vereinbarung darf keine Rechnung gestellt werden.
- Begriff
- Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)
- Stand
- 11. September 2026
Was dahinter steckt
Nach den Hinweisen der Bundesärztekammer muss vor einer IGeL ein eigenständiges Aufklärungsgespräch stattfinden, das über Nutzen, Risiken und Kosten informiert, getrennt von der Aufklärung über eine medizinisch notwendige Behandlung. Eine schriftliche Vereinbarung über die Selbstzahlung gehört ebenfalls dazu.
Eine kosmetisch begründete Liposuktion ohne gesicherte Lipödem-Diagnose fällt typischerweise unter diese Kategorie. Wird dagegen eine Liposuktion wegen eines Lipödems nach den Voraussetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses durchgeführt, handelt es sich um eine Kassenleistung, keine IGeL.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- IGeL = Verlangensleistungen, Bundesärztekammer,
Einsatz von Sprachmodellen
Textentwurf und Gliederung der Ratgeber und Seitentexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Die Zahlen im Werkzeug stammen aus den Quellen, die es nennt, nicht von einer KI.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 11. September 2026.