Glossar
Aufklärungspflicht
Die ärztliche Aufklärungspflicht nach § 630e Bürgerliches Gesetzbuch verlangt, dass Patientinnen und Patienten vor einer Behandlung über Art, Umfang, Ablauf, zu erwartende Folgen und Risiken sowie über Alternativen informiert werden. Nur eine wirksame Aufklärung macht die anschließende Einwilligung in den Eingriff rechtlich gültig.
- Begriff
- Aufklärungspflicht
- Stand
- 11. September 2026
Was dahinter steckt
Bei größeren geplanten Eingriffen wie einer Liposuktion soll das Aufklärungsgespräch so rechtzeitig stattfinden, dass genügend Bedenkzeit bleibt, in der Regel mindestens einen Tag vor der Operation. Das Gespräch erfolgt grundsätzlich persönlich zwischen Arzt oder Ärztin und Patientin, nicht allein über ein Formular.
Die Aufklärung muss verständlich sein und darf nicht durch die Unterschrift auf einem Aufklärungsbogen ersetzt werden; der Bogen dokumentiert das Gespräch, führt es aber nicht. Fragen der Patientin sind dabei ausdrücklich zu beantworten.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 630e Aufklärungspflichten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
Textentwurf und Gliederung der Ratgeber und Seitentexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Die Zahlen im Werkzeug stammen aus den Quellen, die es nennt, nicht von einer KI.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 11. September 2026.