Körperformung

Glossar

Rehabilitationsbedürftigkeit

Rehabilitationsbedürftigkeit ist die erste von drei Voraussetzungen, die eine Verordnung von medizinischer Rehabilitation trägt. Sie besteht nach § 8 der Rehabilitations-Richtlinie, wenn aufgrund einer Schädigung nicht nur vorübergehende alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivität vorliegen, dadurch die Teilhabe beeinträchtigt ist oder zu werden droht, und der fachübergreifende Ansatz der Rehabilitation über die normale Krankenbehandlung hinaus nötig ist.

Begriff
Rehabilitationsbedürftigkeit
Stand
22. September 2026

Was dahinter steckt

Neben der Rehabilitationsbedürftigkeit verlangt § 7 der Rehabilitations-Richtlinie die Rehabilitationsfähigkeit, also die körperliche und seelische Belastbarkeit für die Leistung, und eine positive Rehabilitationsprognose auf der Grundlage alltagsrelevanter Ziele. Alle drei Feststellungen trägt die verordnende Praxis in das Formular Muster 61 ein. Maßgeblich ist dabei das bio-psycho-soziale Modell der Weltgesundheitsorganisation: Nicht die Diagnose entscheidet, sondern die Auswirkung auf Aktivitäten und Teilhabe.

Bei chronischen Erkrankungen wie dem Lipödem sind das etwa Gehstrecke, Stehdauer, Treppensteigen, Schlaf, Arbeitsfähigkeit und Begleiterkrankungen. Die Richtlinie verlangt zusätzlich Angaben dazu, welche Maßnahmen der Krankenbehandlung bereits in Anspruch genommen wurden, weil eine Rehabilitation nur verordnet werden kann, wenn das Ziel durch die kurative Versorgung voraussichtlich nicht erreichbar ist.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 26. Juli 2025, §§ 7 bis 10, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. § 40 SGB V Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 22. September 2026.