Glossar
Steigerungssatz (GOÄ)
Der Steigerungssatz der GOÄ gibt an, mit welchem Vervielfachungsfaktor der Punktwert einer ärztlichen Leistung berechnet wird. Er reicht vom 1,0-fachen Mindestsatz über den 2,3-fachen Regelsatz ohne Begründung bis zum 3,5-fachen Höchstsatz, der eine schriftliche Begründung im besonderen Einzelfall voraussetzt. Ärztinnen und Ärzte legen den Satz für jede einzelne Leistung gesondert fest.
- Begriff
- Steigerungssatz (GOÄ)
- Stand
- 11. September 2026
Was dahinter steckt
Für technische Leistungen, etwa aus den Abschnitten A, E und O der GOÄ, gelten niedrigere Schwellen: der Regelsatz liegt hier beim 1,8-fachen, der Höchstsatz beim 2,5-fachen Gebührensatz. Diese Abschnitte betreffen vor allem apparative und Laborleistungen, seltener den eigentlichen Operationsschritt einer Liposuktion.
Ein Kostenvoranschlag vor einer privat zu zahlenden Behandlung sollte den vorgesehenen Steigerungssatz je Leistungsziffer ausweisen, nicht nur eine Gesamtsumme. Nur so lässt sich die Rechnung anschließend gegen die GOÄ prüfen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Gebührenordnung für Ärzte, § 5: Bemessung der Gebühren, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
Textentwurf und Gliederung der Ratgeber und Seitentexte entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells. Die Zahlen im Werkzeug stammen aus den Quellen, die es nennt, nicht von einer KI.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 11. September 2026.