Glossar
Entstellung (Krankenversicherungsrecht)
Eine Entstellung ist im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eine körperliche Auffälligkeit, die sich schon bei flüchtiger Begegnung in alltäglichen Situationen bemerkbar macht und regelmäßig die Aufmerksamkeit anderer auf sich zieht. Liegt sie vor, kann sie auch ohne Funktionsstörung einen Anspruch auf Krankenbehandlung begründen.
- Begriff
- Entstellung (Krankenversicherungsrecht)
- Stand
- 21. September 2026
Was dahinter steckt
Den Maßstab hat das Bundessozialgericht am 28. Februar 2008 (B 1 KR 19/07 R) gesetzt. Als Beispiele nennt die Rechtsprechung das Fehlen des Kopfhaares bei Frauen, eine Wangenatrophie oder Narben im Lippenbereich; eine Asymmetrie der Brust hat das Gericht nicht als Entstellung anerkannt.
Beurteilt wird in üblicher Alltagskleidung, nicht am unbekleideten Körper, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 10. Juli 2017 (L 16 KR 13/17) für eine Bauchdeckenstraffung festgehalten hat. Ein Hautüberschuss an Bauch oder Oberschenkeln erfüllt den Maßstab deshalb selten. Psychische Belastung allein begründet nach ständiger Rechtsprechung keinen Anspruch auf eine Operation.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 19/07 R, Rechtsprechungsnachweis, dejure.org,
- Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. Juli 2017, L 16 KR 13/17, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS),
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Stand dieser Angaben: 21. September 2026.