Körperformung

Ratgeber

Was eine Liposuktion als Selbstzahler kostet

Für eine Liposuktion als Selbstzahler gibt es keinen amtlichen Preis. Die Praxis rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte ab: Punktzahl der Leistung mal 5,82873 Cent mal einem Faktor zwischen 1,0 und 3,5. Die Gebührennummer 2454 kostet je Extremität 53,86 bis 188,50 Euro; dazu kommen Betäubung, Sachkosten, Nachsorge und ohne medizinische Indikation 19 Prozent Umsatzsteuer.

Warum es für eine Liposuktion keinen Marktpreis gibt

Eine Liposuktion ist eine ärztliche Leistung, und für ärztliche Leistungen an Privatzahlern schreibt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Abrechnung vor. Die GOÄ nennt keine Preise, sondern Punktzahlen je Leistung, einen Punktwert und einen Rahmen für den Steigerungsfaktor. Deshalb steht in keiner amtlichen Quelle ein Betrag für eine Fettabsaugung, und deshalb fällt der Preis in zwei Praxen für denselben Eingriff verschieden aus.

Der zweite Grund liegt im Eingriff selbst. Eine Absaugung an beiden Oberschenkeln ist eine andere Leistung als eine an den Unterarmen, und eine Behandlung in örtlicher Betäubung braucht keine Narkoseärztin. Die S2k-Leitlinie Lipödem der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie (AWMF-Registernummer 037-012, Version 5.0 vom 22. Januar 2024) nennt für die Beine ein bis vier Sitzungen und für die Arme ein bis zwei Sitzungen. Jede Sitzung wird einzeln abgerechnet.

Wie verbreitet der Eingriff ist, zeigt die DGÄPC-Statistik 2025 der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie. Unter 4.548 Befragten aus dem Zeitraum Oktober 2024 bis Oktober 2025 lag die Fettabsaugung mit 8,7 Prozent auf Rang fünf der nachgefragten Behandlungen, hinter Botulinumbehandlungen (13,8 Prozent), Oberlidstraffungen (12,8 Prozent), Faltenunterspritzungen (10,5 Prozent) und Gesichtsliftings (10 Prozent). Preise erhebt die Statistik nicht.

Punktwert der GOÄ je Punkt einer Leistung
5,82873 Cent
§ 5 Absatz 1 GOÄ, Stand 20. September 2026
Schwellenwert, ab dem die Praxis den Faktor schriftlich begründen muss
2,3-fach
§ 5 Absatz 2 und § 12 Absatz 3 GOÄ, Stand 20. September 2026
Umsatzsteuer auf einen Eingriff ohne medizinische Indikation
19 Prozent
§ 12 Absatz 1 UStG, BFH-Urteil vom 4. Dezember 2014, V R 33/12, Stand 20. September 2026

Wie Sie den Preis nach der GOÄ selbst nachrechnen

Die Rechnung folgt einer festen Formel aus § 5 GOÄ: Punktzahl mal Punktwert ergibt den einfachen Gebührensatz, und dieser Satz wird mit einem Faktor zwischen 1,0 und 3,5 vervielfacht. Der Punktwert beträgt 5,82873 Cent. Ohne besondere Begründung darf die Praxis höchstens den 2,3-fachen Satz ansetzen. Ein höherer Faktor bis 3,5 ist nur zulässig, wenn Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Umstände der Leistung das rechtfertigen, und die Begründung muss nach § 12 Absatz 3 GOÄ verständlich auf der Rechnung stehen.

Für die Fettabsaugung selbst gibt es keine eigene Gebührennummer. Die Bundesärztekammer empfiehlt in ihrem GOÄ-Ratgeber die Nummer 2454, Operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität, mit 924 Punkten. Sie ist je operierter Extremität einmal berechnungsfähig. An Bauch oder Rücken wird dieselbe Nummer je Körperregion einmal als Analogleistung angesetzt; die Rechnung muss diese Position dann nach § 12 Absatz 4 GOÄ mit dem Wort entsprechend kennzeichnen.

Gebührensatz der GOÄ-Nummer 2454 (924 Punkte) je Extremität bei drei Faktoren. Rechnung: 924 mal 5,82873 Cent mal Faktor, gerundet. Quelle: § 5 GOÄ, GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer.
FaktorBetrag je ExtremitätVoraussetzungFundstelle
1,0-fach (Mindestsatz)53,86 EuroKeine, unterer Rand des Rahmens§ 5 Absatz 1 GOÄ
2,3-fach (Schwellenwert)123,87 EuroOhne schriftliche Begründung die Obergrenze§ 5 Absatz 2 GOÄ
3,5-fach (Höchstsatz)188,50 EuroNur mit Begründung auf der Rechnung, bezogen auf die einzelne Leistung§ 5 Absatz 1, § 12 Absatz 3 GOÄ
über 3,5-fachfrei vereinbartNur mit schriftlicher Honorarvereinbarung vor dem Eingriff§ 2 Absatz 1 und 2 GOÄ

Diese Beträge sind der ärztliche Anteil für das Absaugen an einer Extremität, nicht der Gesamtpreis. Dazu kommen die Nummern für Beratung und Untersuchung, für die örtliche Betäubung, für Verbände und Nachkontrollen sowie der Zuschlag für ambulantes Operieren, den die Bundesärztekammer unter der Nummer 444 nennt. Bei technischen Leistungen der Abschnitte A, E und O gilt nach § 5 Absatz 3 GOÄ ein niedrigerer Rahmen: Schwellenwert 1,8-fach, Höchstsatz 2,5-fach. Erfolgt der Eingriff in Vollnarkose, stellt die Anästhesistin oder der Anästhesist eine eigene Rechnung.

Will eine Praxis mehr als den 3,5-fachen Satz berechnen, braucht sie nach § 2 GOÄ eine Honorarvereinbarung. Diese muss vor der Leistung schriftlich getroffen werden, je Leistung die Nummer, die Bezeichnung, den Steigerungssatz und den vereinbarten Betrag nennen und den Hinweis enthalten, dass Erstattungsstellen den Betrag möglicherweise nicht in voller Höhe erstatten. Weitere Erklärungen darf das Schriftstück nicht enthalten. Sie bekommen einen Abdruck. Eine abweichende Punktzahl oder ein abweichender Punktwert sind nach § 2 Absatz 1 GOÄ nicht zulässig.

Welche 7 Angaben ein Kostenvoranschlag für die Fettabsaugung enthalten muss

Weiß die Praxis, dass keine Krankenkasse die Kosten trägt, muss sie Sie nach § 630c Absatz 3 BGB vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren. Diese Pflicht heißt wirtschaftliche Aufklärung. Eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt braucht für eine Leistung, die nicht zur vertragsärztlichen Versorgung gehört, zusätzlich nach § 18 Absatz 8 Satz 3 Nummer 3 des Bundesmantelvertrags-Ärzte vorher Ihre schriftliche Zustimmung und muss Sie auf die Pflicht zur Kostenübernahme hinweisen. Ein Kostenvoranschlag ist deshalb keine Gefälligkeit, sondern Ihr Anspruch.

  • Jede ärztliche Leistung mit GOÄ-Nummer, Bezeichnung, Punktzahl, Faktor und Betrag, nach § 12 Absatz 2 GOÄ auch später auf der Rechnung
  • Die Zahl der Sitzungen und je Sitzung die behandelten Regionen, weil die Nummer 2454 je Extremität oder Region einmal anfällt
  • Die Betäubung: Tumeszenz-Lokalanästhesie durch die operierende Praxis oder Vollnarkose mit eigener Rechnung der Anästhesie
  • Sachkosten und Auslagen wie Kanülen, Tumeszenzlösung, Kompressionsbekleidung, mit dem Hinweis, ob sie im Betrag enthalten sind
  • Voruntersuchung, Laborwerte, Nachkontrollen und die Nachbehandlung mit Kompression oder Lymphdrainage
  • Die Umsatzsteuer: 19 Prozent nach § 12 Absatz 1 UStG, wenn keine medizinische Indikation vorliegt, sonst steuerfrei nach § 4 Nummer 14 UStG
  • Der Vorbehalt nach § 630c Absatz 3 BGB: voraussichtliche Kosten, nicht Festpreis, und was bei einer Folgesitzung oder einer Komplikation gilt

Die Verbraucherzentrale rät in ihrem Beitrag zu Schönheitsoperationen (Stand 14. September 2026), einen detaillierten Kostenvoranschlag zu verlangen, der Operationskosten, Anästhesie, Labor, Unterkunft und Nachsorge abdeckt. Warum so ausführlich? Weil ein Pauschalpreis Ihnen nicht verrät, ob eine zweite Sitzung, die Kompressionswäsche oder die Nachkontrollen enthalten sind. Zwei Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn beide dieselben Positionen ausweisen.

  1. Holen Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge mit derselben Leistungsbeschreibung ein: Regionen, Sitzungen, Betäubungsform, Nachsorge.
  2. Prüfen Sie je Position Nummer, Punktzahl und Faktor gegen die GOÄ. Der Punktwert von 5,82873 Cent ist gesetzlich fest und in jeder Praxis gleich.
  3. Lesen Sie die Begründung, wenn ein Faktor über 2,3 liegt. Sie muss sich nach § 12 Absatz 3 GOÄ auf die einzelne Leistung beziehen, nicht pauschal auf den Eingriff.
  4. Unterschreiben Sie eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ nur, wenn sie ausschließlich Nummer, Bezeichnung, Steigerungssatz, Betrag und den Erstattungshinweis enthält.
  5. Klären Sie schriftlich, ob die Kosten einer Nachbehandlung bei Komplikationen im Preis enthalten sind und wer die Kompressionsbekleidung stellt.
  6. Bewahren Sie Kostenvoranschlag, Vereinbarung und Rechnung auf. Sie brauchen alle drei für das Finanzamt und für den Fall einer Beanstandung.

Wann 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Rechnung kommen

Ärztliche Heilbehandlungen sind nach § 4 Nummer 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Bundesfinanzhof hat mit zwei Urteilen vom 4. Dezember 2014 (V R 33/12 und V R 16/12) entschieden, dass ästhetische Operationen nur dann als Heilbehandlung steuerfrei sind, wenn sie dazu dienen, Personen zu behandeln oder zu heilen, bei denen aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels ein Eingriff ästhetischer Natur erforderlich ist. Den Zweck des Eingriffs bestimmt die approbierte Fachperson, nicht der Wunsch der Patientin.

Fehlt die medizinische Indikation, fällt der Regelsteuersatz von 19 Prozent nach § 12 Absatz 1 UStG an. Bei einer Fettabsaugung wegen eines diagnostizierten Lipödems mit therapieresistenten Schmerzen liegt eine Heilbehandlung nahe; bei einer Absaugung aus rein ästhetischen Gründen nicht. Die Praxis trägt die Feststellungslast gegenüber dem Finanzamt und muss die Indikation dokumentieren. Für Sie heißt das: Ein Kostenvoranschlag ohne Umsatzsteuer setzt voraus, dass die Praxis eine Indikation stellt und in der Akte begründet.

Wann die Krankenkasse statt Ihnen zahlt

Seit dem 9. Oktober 2025 steht die Liposuktion bei Lipödem in Anlage I der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses, unabhängig vom Stadium (Beschluss vom 17. Juli 2025, Bundesanzeiger vom 8. Oktober 2025). Seit dem 1. Juli 2026 gibt es dafür Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nennt in ihrer Praxisnachricht vom 11. Juni 2026 die Nummern 31095 und 36095 für Unterschenkel, Unterarm, Oberarm und Ellenbogen mit 4.750 Punkten (605,17 Euro), 31096 und 36096 für Oberschenkel und Knie mit 6.037 Punkten (769,14 Euro), einen Zuschlag mit 77,97 Euro und eine Kostenpauschale von 72 Euro für Absaugkanülen.

Diese Beträge zeigen, was die Kasse der Praxis je Sitzung zahlt. Sie sind kein Maßstab für Selbstzahlerpreise, weil die GOÄ ein anderes System ist. Die Kassenleistung gilt nur unter den Voraussetzungen der Qualitätssicherungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: diagnostiziertes Lipödem mit Druck- oder Berührungsschmerz, sechs Monate erfolglose konservative Therapie, keine Gewichtszunahme in diesen sechs Monaten, Body-Mass-Index höchstens 35 kg/m² und zwischen 32 und 35 kg/m² eine altersabhängige Waist-to-Height-Ratio.

Zahle ich selbst oder zahlt die Krankenkasse?

Hat eine Fachärztin oder ein Facharzt für Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Dermatologie oder mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie ein Lipödem mit Schmerzen diagnostiziert?

Ja

Liegen sechs Monate ärztlich verordnete konservative Therapie ohne ausreichende Besserung, ein BMI von höchstens 35 kg/m² und keine Gewichtszunahme vor?

Ja

Die Liposuktion ist Kassenleistung. Sie zahlen keine GOÄ-Rechnung, bei stationärer Behandlung nur die Zuzahlung von 10 Euro je Tag für höchstens 28 Tage (bis 31. Dezember 2026), ab 1. Januar 2027 15 Euro je Tag.

Nein

Die Kasse zahlt nicht. Entweder Sie setzen die konservative Therapie fort und lassen die Voraussetzungen erneut prüfen, oder Sie zahlen selbst nach GOÄ.

Nein

Ohne Diagnose Lipödem ist die Fettabsaugung eine Selbstzahlerleistung nach GOÄ, mit 19 Prozent Umsatzsteuer, wenn keine andere medizinische Indikation vorliegt.

Wie Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen

Krankheitskosten, die Sie selbst tragen, können Sie nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung abziehen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Der Bundesfinanzhof hat am 23. März 2023 (VI R 39/20) entschieden, dass Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne vorheriges amtsärztliches Gutachten und ohne Bescheinigung des Medizinischen Dienstes abziehbar sein können. Es genügt eine ärztliche Verordnung nach § 64 Absatz 1 Nummer 1 EStDV, aus der sich ergibt, dass der Eingriff nicht kosmetischen Zwecken diente, sondern wegen des Lipödems medizinisch indiziert war.

Das Gericht stufte die Liposuktion beim Lipödem nicht als wissenschaftlich nicht anerkannte Methode ein, weil die Leitlinie der AWMF sie als etablierte operative Methode beschreibt. Damit entfällt die strenge Nachweisregel des § 64 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f EStDV, die ein vor Beginn ausgestelltes amtsärztliches Gutachten verlangt. Eine Fettabsaugung ohne Krankheitsbezug bleibt dagegen Privatsache und ist steuerlich nicht abziehbar.

Zumutbare Belastung nach § 33 Absatz 3 EStG in Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Nur der Teil der Krankheitskosten darüber mindert die Steuer.
Gesamtbetrag der EinkünfteOhne Kinder, GrundtarifOhne Kinder, SplittingEin oder zwei KinderDrei oder mehr Kinder
bis 15.340 Euro5 Prozent4 Prozent2 Prozent1 Prozent
über 15.340 bis 51.130 Euro6 Prozent5 Prozent3 Prozent1 Prozent
über 51.130 Euro7 Prozent6 Prozent4 Prozent2 Prozent

Ein Rechenbeispiel: Bei 40.000 Euro Einkünften, Grundtarif und ohne Kinder liegt die zumutbare Belastung nach der Staffel des § 33 Absatz 3 EStG bei 5 Prozent auf die ersten 15.340 Euro und 6 Prozent auf den Rest, zusammen 2.246,60 Euro. Erst der Betrag Ihrer Krankheitskosten über dieser Grenze mindert die Einkünfte. Diese stufenweise Rechnung hat der Bundesfinanzhof am 19. Januar 2017 (VI R 75/14) vorgegeben; vorher galt der höhere Prozentsatz für das ganze Einkommen. Das Finanzamt rechnet die Grenze im Bescheid selbst aus.

Welche Folgekosten Sie als Selbstzahler tragen

Der Preis im Kostenvoranschlag ist nicht die ganze Rechnung. Kommt es nach einem medizinisch nicht indizierten ästhetischen Eingriff zu einer Komplikation, muss die gesetzliche Krankenkasse Sie nach § 52 Absatz 2 SGB V in angemessener Höhe an den Behandlungskosten beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise versagen oder zurückfordern. Das Gesetz sagt muss, nicht kann. Bei einer Liposuktion wegen eines diagnostizierten Lipödems greift diese Regel nicht, weil der Eingriff dann medizinisch indiziert ist.

Auch der Arbeitgeber schaut auf die Indikation. Entgeltfortzahlung nach § 3 Absatz 1 EFZG gibt es nur bei Arbeitsunfähigkeit ohne Verschulden. Nach der von Haufe am 18. Juli 2025 zusammengefassten Rechtsprechung gelten Komplikationen nach einer Operation ohne medizinische Indikation, etwa einer Schönheitsoperation, als selbst verschuldet; das Bundesarbeitsgericht definiert Verschulden seit dem Urteil vom 27. Mai 1992 (5 AZR 297/91) als erheblichen Verstoß gegen das Verhalten, das ein verständiger Mensch im eigenen Interesse zeigt. Für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit nach einem rein ästhetischen Eingriff müssen Sie deshalb mit Urlaub oder unbezahlter Freistellung rechnen.

Beim Eingriff im Ausland kommen drei Posten dazu, auf die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am 20. August 2024 hingewiesen hat: Deutsches Recht gilt nicht automatisch, der Gerichtsstand liegt im Operationsland, und die Nachsorge zu Hause muss gesondert bezahlt werden. Eine Auslandsreisekrankenversicherung hilft nicht, denn sie zahlt nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg (Stand 4. März 2024) nur bei akuten Erkrankungen oder Unfällen, nicht für eine geplante Behandlung.

Häufige Fragen

Gibt es einen festen Preis für eine Liposuktion?

Nein, für eine Liposuktion gibt es keinen amtlichen oder verbandlichen Preis. Selbstzahler bezahlen nach der Gebührenordnung für Ärzte: Punktzahl der Leistung mal 5,82873 Cent mal einem Faktor von 1,0 bis 3,5. Die Gebührennummer 2454 für das Absaugen an einer Extremität liegt damit zwischen 53,86 und 188,50 Euro; Betäubung, Sachkosten, Nachsorge und gegebenenfalls Umsatzsteuer kommen hinzu.

Darf eine Praxis für die Fettabsaugung mehr als den 3,5-fachen GOÄ-Satz verlangen?

Ja, aber nur mit einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ, die vor dem Eingriff schriftlich geschlossen wird. Sie muss je Leistung Nummer, Bezeichnung, Steigerungssatz und Betrag nennen und den Hinweis enthalten, dass Erstattungsstellen möglicherweise nicht in voller Höhe erstatten. Weitere Erklärungen darf sie nicht enthalten, und Sie erhalten einen Abdruck.

Fällt auf eine Liposuktion Umsatzsteuer an?

Auf eine Liposuktion ohne medizinische Indikation fallen 19 Prozent Umsatzsteuer nach § 12 Absatz 1 UStG an. Steuerfrei nach § 4 Nummer 14 UStG ist der Eingriff nur als Heilbehandlung, also nach dem Bundesfinanzhof (Urteile vom 4. Dezember 2014, V R 33/12 und V R 16/12) bei einer Krankheit, Verletzung oder einem angeborenen körperlichen Mangel.

Kann ich die Kosten einer Liposuktion bei Lipödem von der Steuer absetzen?

Ja, Kosten einer Liposuktion wegen eines Lipödems sind nach dem Bundesfinanzhof (Urteil vom 23. März 2023, VI R 39/20) als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbar, und zwar jedenfalls ab 2016 ohne amtsärztliches Gutachten. Eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Indikation wegen des Lipödems belegt, reicht als Nachweis. Abgezogen wird nur der Teil über der zumutbaren Belastung von 1 bis 7 Prozent der Einkünfte.

Was zahlt die Krankenkasse der Praxis für eine Liposuktion bei Lipödem?

Seit dem 1. Juli 2026 vergütet die gesetzliche Krankenversicherung die Liposuktion bei Lipödem nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab: 605,17 Euro je Sitzung für Unterschenkel, Unterarm, Oberarm oder Ellenbogen, 769,14 Euro für Oberschenkel oder Knie, dazu ein Zuschlag von 77,97 Euro und 72 Euro Kostenpauschale für Absaugkanülen, nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 11. Juni 2026. Diese Beträge gelten nur für die Kassenleistung, nicht für Selbstzahlerpreise.

Wer zahlt die Behandlung einer Komplikation nach einer selbst bezahlten Fettabsaugung?

Nach einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation muss die gesetzliche Krankenkasse Sie nach § 52 Absatz 2 SGB V in angemessener Höhe an den Kosten der Komplikationsbehandlung beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise versagen oder zurückfordern. War die Liposuktion wegen eines Lipödems medizinisch indiziert, gilt diese Beteiligung nicht.

Begriffe aus diesem Artikel im Glossar

  • Liposuktion: Liposuktion, auch Fettabsaugung genannt, entfernt Unterhautfettgewebe über feine Kanülen durch kleine Hautschnitte. Bei Lipödem-Patientinnen ist sie nach aktueller Leitlinie die einzige Behandlung, die das vermehrte Fettgewebe dauerhaft reduziert, während konservative Verfahren nur die Symptome lindern. Der Eingriff erfolgt unter Tumeszenz-Lokalanästhesie oder Vollnarkose.
  • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) legt fest, wie ärztliche Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Jede Leistung ist einer Gebührenziffer mit Punktzahl zugeordnet; die Rechnung ergibt sich aus Punktzahl mal Punktwert mal einem Steigerungssatz, den die Schwierigkeit der Leistung im Einzelfall bestimmt.
  • Steigerungssatz (GOÄ): Der Steigerungssatz der GOÄ gibt an, mit welchem Vervielfachungsfaktor der Punktwert einer ärztlichen Leistung berechnet wird. Er reicht vom 1,0-fachen Mindestsatz über den 2,3-fachen Regelsatz ohne Begründung bis zum 3,5-fachen Höchstsatz, der eine schriftliche Begründung im besonderen Einzelfall voraussetzt. Ärztinnen und Ärzte legen den Satz für jede einzelne Leistung gesondert fest.
  • Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL): Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung, die Patientinnen und Patienten selbst bezahlen. Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erbracht und nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet, nicht über die Versichertenkarte. Ohne eine solche Vereinbarung darf keine Rechnung gestellt werden.
  • Kassenleistung: Liposuktion bei Lipödem: Seit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Juli 2025 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Liposuktion bei Lipödem unter bestimmten Voraussetzungen, umgesetzt im einheitlichen Bewertungsmaßstab zum 1. Juli 2026. Vorher war die Kostenübernahme nur im Rahmen von Modellvorhaben und nur bis Stadium III möglich.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 5 GOÄ, Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 2 GOÄ, Abweichende Vereinbarung, und § 12 GOÄ, Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Gebührenverzeichnis zur GOÄ, Abschnitt L, Nummern 2452 bis 2454, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 630c BGB, Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 52 SGB V, Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 33 EStG, Außergewöhnliche Belastungen, und § 64 EStDV, Nachweis von Krankheitskosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. BFH, Urteil vom 4. Dezember 2014, V R 33/12: Umsatzsteuerfreiheit ästhetischer Operationen nur als Heilbehandlung, Bundesfinanzhof,
  8. BFH, Urteil vom 23. März 2023, VI R 39/20: Liposuktion bei Lipödem als außergewöhnliche Belastung, Bundesfinanzhof,
  9. GOÄ-Ratgeber: Abrechnung der Liposuktion (Deutsches Ärzteblatt 111, Heft 12, 21. März 2014), Bundesärztekammer,
  10. Bundesmantelvertrag-Ärzte vom 1. April 2026, § 18 Absatz 8, Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,
  11. Praxisnachricht vom 11. Juni 2026: Liposuktion bei Lipödem auch im Stadium I und II ab Juli EBM-Leistung, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  12. DGÄPC-Statistik 2025: Zahlen, Fakten, Trends der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie, Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC),

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.