Ein Lipödem braucht zwei Termine in zwei verschiedenen Praxen
Einen einzelnen Lipödem-Spezialisten, der untersucht, die Diagnose stellt und operiert, sieht das Kassenrecht nicht vor. Die Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem (QS-RL Liposuktion) des Gemeinsamen Bundesausschusses verteilt beides auf zwei Praxen: Die Diagnose stellt nach § 4 Absatz 1 eine der vier berechtigten Fachrichtungen, und operiert wird nach § 5 Absatz 2 erst nach Überweisung in eine andere Praxis oder nach Einweisung ins Krankenhaus.
Dazwischen liegen mindestens sechs Monate verordneter konservativer Therapie, etwa Kompression und, wenn verordnet, manuelle Lymphdrainage. Sie planen also zwei Suchen mit Abstand: zuerst die Diagnosepraxis, ein halbes Jahr später die Operationspraxis. Hinter der Trennung steht ein Interessenkonflikt, denn wer an der Liposuktion verdient, soll nicht allein über ihre Notwendigkeit entscheiden.
| Termin | Wer ihn anbietet | Überweisung nötig? | Wie Sie ihn bekommen |
|---|---|---|---|
| Erster Verdacht | Hausarztpraxis | Nein | Direkt in der Praxis; auch die 116117 vermittelt Hausarzttermine ohne Überweisung |
| Diagnose und Prüfung der Voraussetzungen | Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Dermatologie oder Zusatz-Weiterbildung Phlebologie | Für die Vermittlung durch die 116117 ja, mit Dringlichkeitscode | Über die 116117 oder selbst über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung |
| Sechs Monate konservative Therapie | Verordnende Praxis, Physiotherapie für die Lymphdrainage, Sanitätshaus für die Kompression | Verordnung statt Überweisung | Verordnung durch die Diagnose- oder die Hausarztpraxis |
| Indikationsstellung und Operation | Praxis mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung oder zugelassenes Krankenhaus | Ja, Überweisung oder Krankenhauseinweisung nach § 5 Absatz 2 QS-RL | Direkt bei der Praxis oder dem Krankenhaus; die Kassenärztliche Vereinigung kennt die Praxen mit Genehmigung |
- Höchstwartezeit auf einen über die Terminservicestelle 116117 vermittelten Facharzttermin
- 4 Wochen
- § 75 Absatz 1a Satz 5 SGB V, Stand 21. September 2026
- Ärztinnen und Ärzte in Praxen mit KV-Genehmigung für die Liposuktion bei Lipödem, bundesweit
- 68
- KBV-Qualitätsbericht ambulante Versorgung, Berichtsjahr 2024, Stand 31. Dezember 2024
- Bezirke der Kassenärztlichen Vereinigungen ohne eine einzige solche Genehmigung
- 5 von 17
- KBV-Qualitätsbericht ambulante Versorgung, Berichtsjahr 2024, Stand 31. Dezember 2024
Die Terminservicestelle 116117 vermittelt binnen 4 Wochen, aber nur mit Dringlichkeitscode
Für die Diagnosepraxis ist die Terminservicestelle 116117 der kürzeste Weg, sofern Ihre Hausärztin eine Dringlichkeit bescheinigt. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (Stand 1. Juli 2026) vermittelt sie Facharzttermine nur mit einer Überweisung mit Dringlichkeitscode. Ob Schmerzen, Schweregefühl und Druckempfindlichkeit an Beinen oder Armen eine Behandlung innerhalb von vier Wochen verlangen, beurteilt allein die überweisende Ärztin.
| Regel | Inhalt | Grundlage |
|---|---|---|
| Vermittlung | innerhalb einer Woche | § 75 Absatz 1a Satz 3 Nummer 1 SGB V |
| Wartezeit auf den Termin | höchstens vier Wochen | § 75 Absatz 1a Satz 5 SGB V |
| Voraussetzung beim Facharzt | Überweisung mit zwölfstelligem Dringlichkeitscode; Termin innerhalb von 35 Tagen | § 75 Absatz 1a Satz 4 SGB V, KV Baden-Württemberg, Verbraucherzentrale |
| Ohne Überweisung | Hausärzte, Augen- und Frauenärzte | § 75 Absatz 1a Satz 4 SGB V, KV Baden-Württemberg |
| Wunschärztin | wird nicht vermittelt; höchstens zwei Termine zur Auswahl | KV Baden-Württemberg |
| Entfernung | zumutbar; Richtwert bis 30 Minuten zusätzliche Fahrzeit, bei spezialisierten Fachärzten bis 60 Minuten | § 75 Absatz 1a Satz 6 SGB V, Verbraucherzentrale |
| Kein Praxistermin in der Frist | ambulanter Termin in einem zugelassenen Krankenhaus | § 75 Absatz 1a Satz 7 SGB V |
| Ausnahmen | verschiebbare Routineuntersuchungen, Bagatellerkrankungen | § 75 Absatz 1a Satz 8 SGB V |
| Privatversicherte | keine Vermittlung | KV Baden-Württemberg |
- Lassen Sie sich von der Hausarztpraxis an eine der vier Diagnose-Fachrichtungen überweisen und fragen Sie, ob sie eine Dringlichkeit feststellt und den Code aufdruckt.
- Rufen Sie die 116117 an oder buchen Sie im 116117-Terminservice online. Den Code geben Sie dort im Feld Vermittlungscode ein.
- Nennen Sie die Fachrichtung und Ihren Wohnort. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg stellt die Terminservicestelle höchstens zwei Termine zur Auswahl bereit.
- Sagen Sie einen vermittelten Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, bei der Praxis und bei der Terminservicestelle ab.
- Bekommen Sie innerhalb von vier Wochen keinen Praxistermin angeboten, fragen Sie ausdrücklich nach dem ambulanten Termin im Krankenhaus.
Nur 68 Praxisärzte durften Ende 2024 die Lipödem-Liposuktion mit der Kasse abrechnen
Operieren zu Lasten der Krankenkasse darf eine Praxis nach § 6 Absatz 3 QS-RL erst, wenn ihre Kassenärztliche Vereinigung die Genehmigung erteilt hat. Der Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für das Berichtsjahr 2024 zählt zum 31. Dezember 2024 bundesweit 68 Ärztinnen und Ärzte mit dieser Genehmigung; ein Jahr zuvor waren es 58. In fünf der 17 Bezirke der Kassenärztlichen Vereinigungen hatte niemand eine Genehmigung: Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt.
Zwei Einschränkungen gehören zu dieser Zahl. Sie stammt aus der Zeit vor dem 9. Oktober 2025, als die Liposuktion nur im Stadium III Kassenleistung war; seitdem gilt sie für alle Stadien. Und sie zählt nur Ärztinnen und Ärzte in Praxen. Krankenhäuser weisen die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 QS-RL gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen nach und müssen die Umsetzung nach § 10 Absatz 1 in ihrem strukturierten Qualitätsbericht darstellen.
| KV-Bezirk | Stand 2023 | Stand 2024 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 18 | 22 | plus 4 |
| Nordrhein | 10 | 11 | plus 1 |
| Bayern | 7 | 8 | plus 1 |
| Rheinland-Pfalz | 5 | 5 | keine |
| Hamburg | 3 | 4 | plus 1 |
| Westfalen-Lippe | 3 | 4 | plus 1 |
| Niedersachsen | 3 | 3 | keine |
| Sachsen | 2 | 3 | plus 1 |
| Berlin | 1 | 2 | plus 1 |
| Hessen, Schleswig-Holstein, Thüringen | je 2 | je 2 | keine |
| Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt | 0 | 0 | keine |
| Bundesweit | 58 | 68 | plus 10 |
Für Ihre Suche bedeutet das: Rechnen Sie für die Operation mit einer längeren Anfahrt als für die Diagnose, besonders in den Bezirken ohne Praxis mit Genehmigung. Welche Praxen in Ihrer Region die Genehmigung besitzen, weiß die Kassenärztliche Vereinigung, weil sie sie erteilt. Fragen Sie dort nach oder direkt in der Praxis, bevor Sie einen Termin für das Vorgespräch vereinbaren.
An 4 Stellen finden Sie eine Praxis mit Lipödem-Schwerpunkt selbst
Ohne Dringlichkeitscode suchen Sie die Praxis selbst. Vier Stellen liefern dafür verlässliche Angaben, und jede beantwortet eine andere Frage. Keine davon bewertet die Qualität einer Behandlung.
- Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung: Sie zeigt Vertragsärztinnen mit Fachrichtung und Sprechzeiten. Nur dort behandelt eine Praxis auf Versichertenkarte.
- Arztsuche der Landesärztekammer: Sie bestätigt die Facharztbezeichnung und die Zusatz-Weiterbildung Phlebologie, also genau die Qualifikationen, die § 4 Absatz 1 QS-RL für die Diagnose verlangt.
- Arztsuche der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie: Sie lässt nach dem Krankheitsbild Lipödem filtern, listet aber nur Mitglieder, die ihre Angaben selbst verantworten.
- Strukturierte Qualitätsberichte der Krankenhäuser: Ein Krankenhaus, das die Liposuktion bei Lipödem zu Lasten der Kasse erbringt, muss die Umsetzung der Richtlinie nach deren § 10 Absatz 1 dort darstellen.
Am Telefon lohnt es sich, zwei Dinge zu fragen. Prüft die Praxis die drei Lipödem-Kriterien des § 4 Absatz 2 QS-RL, also symmetrische Fettvermehrung nur an den Extremitäten, freie Hände und Füße und Druckschmerz, und hält sie das Ergebnis schriftlich fest? Und saugt dieselbe Praxis auch Fett ab? Wenn ja, kann sie für Sie nicht Diagnose- und Operationspraxis zugleich sein, solange die Kasse zahlen soll.
7 Unterlagen, die Sie zum Termin in der operierenden Praxis mitbringen
Die operierende Praxis stellt die Indikation nach § 5 Absatz 2 QS-RL auf Grundlage dessen, was die Diagnosepraxis vorher festgestellt hat. Nach § 4 Absatz 4 müssen die Diagnosekriterien und die Indikationsvoraussetzungen in der Patientenakte dokumentiert sein. Fehlt ein Nachweis, etwa über die ununterbrochene Therapie, darf die Praxis nicht zu Lasten der Kasse operieren. Nach § 9 der Richtlinie entfällt dann ihr Vergütungsanspruch.
- Die Überweisung der Diagnosepraxis an die operierende Praxis.
- Den Befund mit den drei Diagnosekriterien und dem ICD-10-Kode E88.20, E88.21 oder E88.22.
- Die Verordnungen der konservativen Therapie aus den letzten sechs Monaten mit Datum, also Kompression und, wenn verordnet, Lymphdrainage.
- Den Gewichtsverlauf dieser sechs Monate, denn nach § 4 Absatz 3 Buchstabe b darf das Gewicht nicht gestiegen sein.
- Körpergröße und Taillenumfang, dazu den daraus berechneten Body-Mass-Index und die Waist-to-Height-Ratio.
- Eine eigene Notiz zu Beschwerden, Schmerzart und Verlauf, damit im Gespräch nichts fehlt.
- Arztbriefe früherer Behandlungen, etwa einer Adipositastherapie.
Die Befunde der Diagnosepraxis lassen Sie sich als Abschrift aus Ihrer Behandlungsakte geben; die erste ist nach § 630g BGB in der seit dem 6. Februar 2026 geltenden Fassung kostenlos. Bitten Sie beim letzten Termin dort darum. Dann liegen beim Vorgespräch in der Operationspraxis Umfangsmessungen, Gewichtskurve und Verordnungen vollständig vor.
Was ein Termin in der Privatsprechstunde nach der GOÄ kostet
Wer nicht warten will, kann auch als gesetzlich Versicherte einen Termin in der Privatsprechstunde vereinbaren und selbst zahlen. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Jede Leistung hat eine Punktzahl, die mit dem Punktwert von 5,82873 Cent und einem Steigerungsfaktor multipliziert wird. Der Regelsatz liegt nach § 5 GOÄ beim 2,3-fachen; bis zum 3,5-fachen darf die Praxis nur mit Begründung gehen.
| GOÄ-Nummer | Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 | Eingehende Beratung, mindestens 10 Minuten | 150 | 8,74 Euro | 20,11 Euro | 30,60 Euro |
| 7 | Vollständige Untersuchung mindestens eines Organsystems, etwa Haut oder Stütz- und Bewegungsorgane | 160 | 9,33 Euro | 21,45 Euro | 32,64 Euro |
| 8 | Ganzkörperstatus, anstelle von Nummer 7 | 260 | 15,15 Euro | 34,86 Euro | 53,04 Euro |
| 3 und 7 zusammen | Beratung und Untersuchung eines Organsystems | 310 | 18,07 Euro | 41,56 Euro | 63,24 Euro |
Das voraussichtliche Honorar muss Ihnen die Praxis vorher schriftlich nennen (§ 12 Absatz 5 der Muster-Berufsordnung). Für den späteren Weg zur Kassen-Liposuktion zählt aber mehr als der Preis. Nur ein Befund aus einer der vier Diagnose-Fachrichtungen erfüllt § 4 Absatz 1 QS-RL, und die operierende Praxis braucht eine Überweisung für die vertragsärztliche Versorgung. Fragen Sie beides, bevor Sie den Privattermin buchen.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert?
Hat Ihre Hausärztin eine Dringlichkeit festgestellt und den Code auf die Überweisung gedruckt?
Buchen Sie über die 116117. Die Terminservicestelle muss Ihnen einen Termin mit höchstens vier Wochen Wartezeit anbieten, notfalls ambulant im Krankenhaus.
Wollen Sie für einen früheren Termin selbst zahlen?
Vereinbaren Sie einen Termin in der Privatsprechstunde. Sie zahlen nach der GOÄ, und die Praxis muss Sie vorher schriftlich über das voraussichtliche Honorar informieren.
Suchen Sie die Praxis selbst über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung und vereinbaren Sie den Termin direkt. Eine gesetzliche Höchstwartezeit gilt dann nicht.
Als Privatversicherte nutzen Sie die 116117 nicht; sie vermittelt nur gesetzlich Versicherten. Sie vereinbaren den Termin direkt, und was Ihre Versicherung erstattet, richtet sich nach Ihrem Tarif.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Termin beim Lipödem-Spezialisten eine Überweisung?
Für einen Termin, den die Terminservicestelle 116117 vermittelt, brauchen Sie nach § 75 Absatz 1a SGB V eine Überweisung, bei Fachärzten nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen mit Dringlichkeitscode. Vereinbaren Sie den Termin selbst, wählen Sie nach § 76 SGB V frei unter den Vertragsärzten. Für die Liposuktion als Kassenleistung stellt die operierende Praxis die Indikation dagegen nur nach Überweisung oder Krankenhauseinweisung, so verlangt es § 5 Absatz 2 der Qualitätssicherungs-Richtlinie.
Vermittelt die Terminservicestelle 116117 einen Termin beim Lipödem-Spezialisten?
Die Terminservicestelle 116117 vermittelt einen Facharzttermin in einer der Diagnose-Fachrichtungen, etwa Angiologie oder Dermatologie, aber keine bestimmte Lipödem-Spezialistin. Voraussetzung ist nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (Stand 1. Juli 2026) eine Überweisung mit Dringlichkeitscode, den die überweisende Ärztin bei medizinischer Dringlichkeit vergibt. Die 116117 vermittelt nur gesetzlich Versicherten Termine.
Wie lange darf die Wartezeit auf einen Facharzttermin über die 116117 sein?
Die Wartezeit auf einen von der Terminservicestelle 116117 vermittelten Facharzttermin darf nach § 75 Absatz 1a SGB V vier Wochen nicht überschreiten; vermitteln muss die Terminservicestelle innerhalb einer Woche. Findet sie in dieser Frist keinen Praxistermin, muss sie einen ambulanten Termin in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten. Für verschiebbare Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen gilt diese Pflicht nicht.
Wie finde ich eine Praxis, die die Liposuktion bei Lipödem mit der Krankenkasse abrechnen darf?
Eine Praxis darf die Liposuktion bei Lipödem nur mit Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen, so verlangt es § 6 Absatz 3 der Qualitätssicherungs-Richtlinie. Fragen Sie deshalb bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder direkt in der Praxis nach dieser Genehmigung. Ende 2024 hatten sie laut KBV-Qualitätsbericht bundesweit 68 Ärztinnen und Ärzte in Praxen; dazu kommen zugelassene Krankenhäuser, die die Anforderungen gegenüber den Krankenkassen nachgewiesen haben.
Was kostet ein Termin beim Lipödem-Spezialisten in der Privatsprechstunde?
Ein Erstgespräch mit Untersuchung in der Privatsprechstunde kostet nach der Gebührenordnung für Ärzte beim Regelsatz von 2,3 zum Beispiel 41,56 Euro, wenn die Praxis eine eingehende Beratung (Nummer 3) und die Untersuchung eines Organsystems (Nummer 7) berechnet. Beim Höchstsatz von 3,5 sind es 63,24 Euro. Weitere Leistungen wie ein Ultraschall kommen hinzu, und die Praxis muss Sie vorher schriftlich über das voraussichtliche Honorar informieren.
Ist Lipödem-Spezialist eine geschützte Facharztbezeichnung?
Nein, Lipödem-Spezialist ist weder eine Facharzt- noch eine Zusatzbezeichnung; die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer kennt dafür keinen Titel. Geregelt ist die Zusatz-Weiterbildung Phlebologie für Erkrankungen der Venen und Lymphgefäße der Extremitäten. Einen Tätigkeitsschwerpunkt Lipödem darf eine Ärztin nach § 27 der Muster-Berufsordnung nur gekennzeichnet und nicht verwechselbar mit einer Weiterbildungsbezeichnung angeben.